Rauchmelderpflicht 2017 für alle Neubauten ab 01.01.2017 für alle Bestandsbauten ab 31.12.2017
Inzwischen gilt in fast allen Bundesländern die Rauchmelderpflicht. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten in diesem Jahr. Welche Regelungen für die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern gelten – ein Überblick.
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die große Mehrheit stirbt dabei nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung. Rauchmelder könnten viele diese Unglücke verhindern.
Fast überall in Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht bereits. Was Sie beim Kaufbeachten sollten und wie Sie den Rauchmelder am besten anbringen.
Keine Kontroll-Pflicht für Rauchmelder
Weder Feuerwehr noch irgendwelche Behörden kontrollieren, ob Rauchmelder in privaten Wohnungen pflichtgemäß installiert werden. Klingelt ein angeblich offizieller Rauchmelder-Kontrolleur an der Tür, sollte man ihn keinesfalls in die Wohnung lassen, sondern die Polizei verständigen.
Übersicht der Rauchmelderpflicht nach Bundesländern
– Baden-Württemberg: Hier gilt die Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen seit Juli 2013. Für Bestandsbauten endete die Übergangsfrist am 31. Dezember 2014. Alle Schlafräume und Flure, die als Fluchtweg dienen, müssen mit jeweils einem Brandmelder ausgerüstet sein. Zuständig für den Einbau sind die Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft die Mieter der Wohnung.
– Bayern: Bestandsbauten müssen bis Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Verantwortlich dafür sind die Eigentümer. Die Betriebsbereitschaft müssen aber die Mieter sicher stellen. Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern seit Januar 2013.
– Berlin: Für Neubauten kommt die Pflicht ab 2017, Bestandsbauten müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
Quelle: zuhause.de